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Verfasst: Samstag 22. Juli 2006, 15:27
von Rudi
Das Radio im Dienstwagen muss man nur extra anmelden, wenn man selbständig ist und den Wagen auch als Dienstwagen nutzt (steuerlich). Nutzt man als Angestellter einen Dienst oder Firmenwagen, gehöt dieser zum Fuhrpark des Unternehmens. Wenn diese Autos mit Radios ausgestattet sind, zahlt das die Firma (meist pauschal für den ganzen Fuhrpark). Aber es läuft ja bereits eine Verfassungsbeschwerde in der Angelegenheit. EU-weit wird man damit sowieso nicht durchkommen, das gäbe das nächste problem.

Eine Übersicht findet man hier:

GEZ - wer zahlt was

Verfasst: Samstag 22. Juli 2006, 16:41
von Manfred
Hallo Rudi,

das ist wohl richtig. Für den Dienstwagen zahlt die Firma, aber es sitzt jemand drin, der eh schon Rundfunkgebühren zahlt. In den meisten Fällen denke ich mal.

Manfred