Hallo Kellerich!
Das Problem hab ich nicht ,sie gehen schon weg !
Habe mich nur gefragt warum man Altpapier(48 Jahre und noch mehr)
nicht"reprinten"darf!
MFG.Jürgen
Singlecover(Vinyl) der 50er und 60er Jahre !
Moderator: Manfred
- Manfred
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Genau so ist es für Fotos, da beträgt die Schutzfrist 50 Jahre.gkwelz hat geschrieben:Hallo Jürgen,
vielleicht verhält es sich ja wie bei den Musikrechten. Die verfallen meines Wissens nach 50 Jahren. Also noch etwas warten!
Bei gezeichneten Plattenhüllen sieht es schon wieder ganz anders aus, da es eigenständige Schöpfungen sind. Hier erlischt die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Manfred