Du gehst fort - Marion und Anthony

In diesem Forum dreht sich alles um die deutschen Oldies aus den 50er, 60er und 70er Jahren.

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Stephan.Imming
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Du gehst fort - Marion und Anthony

Beitrag von Stephan.Imming »

Hallo zusammen,

Marion (Maerz=Litterscheid) und Anthony (Anton Monn) brachten ja meines Wissens drei Singles als Duo heraus? (oder waren es mehr? Mir sind nur 3 bekannt).

Was mich etwas wundert.. - "Du gehst fort" erschien im französischen Original auf Ariola (in Deutschland), die vermeintlich erste deutsche Aufnahme von Adam und Eve (Electrola) kam VOR dr Ariola-Version mit Marion und Anthony. Beide Versionen bedienen sich des Textes von Eckart Hachfeld.

Meine Vermutung: Leichtfertig wurden die Rechte an dem Song Adam und Eve übertragen - und anschließend wurde von Ariola dann die Marion und Anthony Single "nachgeschossen" - kann das jemand bestätigen oder widerlegen? Gibt es dazu nähere Informationen, zu diesem Lied und zu "Marion und Anthony"`?

Danke im Voraus für Eure Hinweise - beim letzten mal hab ich ja auch eine tolle kompetente Rückmeldung bekommen! :)
Jörg Müller
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Re: Du gehst fort - Marion und Anthony

Beitrag von Jörg Müller »

Hallo Stephan,
interessant wäre in dem Zusammenhang, wer die Rechte vergeben kann. Ist es die Plattenfirma oder der Komponist.
Ich weiß jetzt auch nicht, bei welcher Firma die Platte in Frankreich raus kam. Vermute Ariola war "nur" der Lizenznehmer für die deutschsprachigen Länder.
Vielleicht kann Dieter Wolf uns das erklären. Er als Komponist kann sicher etwas Licht ins dunkle (allgemein) bringen.
Gruß
Jörg
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waelz
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Re: Du gehst fort - Marion und Anthony

Beitrag von waelz »

Der Komponist entscheidet letztlich. Meist delegiert er dieses Recht an seinen Verlag, oft gehört der Verlag dann aber auch ihm. Im Falle von Übersetzungen werden Subrechte erteilt. Bei diesem Song sind nun offensichtlich an zwei Firmen Aufnahmegenehmigungen erteilt. Das ist nichts Aussergewöhnliches. Für den Komponisten ist die Sache ja letztlich lukrativ. Meist scheuen die Plattenfirmen das Risiko in Konkurrenz zu gehen. In den frühen 60er Jahren waren solche Konkurrenzaufnahmen die Regel.
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Jan R.
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Re: Du gehst fort - Marion und Anthony

Beitrag von Jan R. »

Jeder Song, der einmal veröffentlicht ist (als Platte/Tonaufnahme oder als Notendruck in einem Musikverlag) kann von jedem nachgespielt werden, der möchte. Man benötigt dazu keine Genehmigungen. Die Einspielung muss lediglich bei der zuständigen Urheberrechtsorganisation (in Deutschland ist das die Gema) gemeldet werden.

Einzige Ausnahme: Wenn die Coverversion das Stück oder seine Schöpfer oder Interpreten in den Dreck zieht, können die dagegen klagen. Allerdings müssen sie den Schaden dann belegen, und das gelingt eigentlich nie.
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olaf
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Re: Du gehst fort - Marion und Anthony

Beitrag von olaf »

Das verwirrt mich jetzt.
Annemarie Eilfeld z.B. brauchte die Genehmigung, einen Pink Song mit deutschen Text aufzunehmen.
http://www.t-online.de/unterhaltung/mus ... -text.html
Annemarie erzählte damals, dass sich viele um eine Coverversion bemüht hatten, sie aber letztendlich als einzige den Zuschlag bekam.
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waelz
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Re: Du gehst fort - Marion und Anthony

Beitrag von waelz »

Es geht in diesem Fall um eine Änderung am Werk. Eine solche Änderung ist eine übersetzung eines Textes. Da braucht es immer eine Genehmigung von Verlag oder Urheber. Und das ist oft sehr mühsam. Im Fall von "Tu t'en vas" lag diese Genehmigung vor, denn der Text durfte übersetzt werden. Nun kann es sein, dass die Rechte für eine Übersetzung exklusiv erteilt werden oder aber pauschal. Früher waren die Verlage grosszügig, heute werden Übersetzungsrechte von den erfolgreichen Autoren meist ungern erteilt oder dann mit Einschränkungen bei der finanziellen Beteiligung der Subrechte.
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Jan R.
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Re: Du gehst fort - Marion und Anthony

Beitrag von Jan R. »

waelz hat geschrieben:Es geht in diesem Fall um eine Änderung am Werk. Eine solche Änderung ist eine übersetzung eines Textes. Da braucht es immer eine Genehmigung von Verlag oder Urheber.
Das ist richtig. Wenn der übersetzte Text allerdings einmal veröffentlicht ist, dann gilt wieder das Gesagte: Dann darf jeder den Song covern, ohne Genehmigung.

Es grüßt über den Teich
Jan
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Stephan.Imming
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Re: Du gehst fort - Marion und Anthony

Beitrag von Stephan.Imming »

Hallo,

danke für Eure Hinweise. Genau so ist es mir auch bekannt: Es wurde offensichtlich einmalig eine "Sublizenz" an Adam und Eve vergeben. Marion und Anthony haben dann das gleiche Lied quasi "nachgesungen". Und genau das war der Anlass für meine Frage bezüglich der Hintergründe: Das ORIGINAL war bei Ariola, das Cover, bei dem offensichtlich die Sublizenz vergeben wurde, bei Electrola - und erst dann kamen die Ariola(!)-Interpreten Marion und Anthony zum Zuge, was zur Folge hatte, dass Adam und Eve letztlich erfolgreicher waren mit ihrer Version.

Außerdem bin ich für weitere Infos zu "Marion und Anthony" dankbar - insbesondere zu Anton Monn..

Danke und liebe Grüße

STephan
walter h.
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Re: Du gehst fort - Marion und Anthony

Beitrag von walter h. »

Unter "Antony/Anthony Monn/ TideTurners" wurde das Thema Anton Monn hier bereits behandelt.
Marion Maerz dürfte hinlänglich bekannt sein.
Beide wurden damals als Solisten bei der Ariola von Fritz Muschler produziert, der dann aus ihnen ein Duo machte.
Im April 1976 traten sie mit dem Titel "Ist es aus und vorbei" in der ZDF-Hitparade auf.
Stephan.Imming
Beiträge: 120
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Re: Du gehst fort - Marion und Anthony

Beitrag von Stephan.Imming »

Okay -dann schau ich mal an den entsprechenden Stellen nach. Merci!
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