Das Radio im Dienstwagen muss man nur extra anmelden, wenn man selbständig ist und den Wagen auch als Dienstwagen nutzt (steuerlich). Nutzt man als Angestellter einen Dienst oder Firmenwagen, gehöt dieser zum Fuhrpark des Unternehmens. Wenn diese Autos mit Radios ausgestattet sind, zahlt das die Firma (meist pauschal für den ganzen Fuhrpark). Aber es läuft ja bereits eine Verfassungsbeschwerde in der Angelegenheit. EU-weit wird man damit sowieso nicht durchkommen, das gäbe das nächste problem.
Eine Übersicht findet man hier:
GEZ - wer zahlt was
Radiogebühren für Computer?
Moderator: Manfred